Samstag, 23. Februar 2013

#Justiz, #Unrecht, #Demokratie

Schöffen im Gerichtsaal. Soll ein Laie im OP operieren?

Grundsätzlich sage ich, nein ich möchte ebenso wenig, das Laien vor Gericht entscheidet, ob ich schuldig oder unschuldig bin, wie ich möchte, das eine Laien mich im OP operiert.

Schöffen, Geschworene die Show Rechtsystem
Die Fragestellung an sich ist bereits so opportunistisch und populistisch, das diese Frage nur von einen Anwalt oder Politiker kommen kann. Praktisch einer Personengruppe, denen ich nur der Tatsache Rechnung tragend, mein Schicksal in die Hände lege, weil ich von einen degenerierten Staatssystem dazu gezwungen werde. Die Frage der Schöffen, stellt sich für mich gar nicht mehr, da wir kein gerechtes Justizsystem haben.
Das amerikanische System ist bereits so neoliberal ausgehöhlt, das es fast Zeitverschwendung ist, darüber nachzudenken. Es ist ein "Power & Money System". Das nur mit minderen Ausnahmen, von zwei Spezies dominiert wird. Den Machtgeilen, in erster Linie Staatsanwälte, die versuchen Verurteilungen anzustreben, weil sie nach politischen Ämtern streben. Motto "Nur wer viele Straftäter zur Strecke bringt, wird gewählt". Dann die Geld verliebten Anwälte. Motto "Dein Geld, dein Recht". Wer unter diesen Umfeld, einen fairen Prozess erwartet, den nenne ich dumm. Ohne das jetzt zu vertiefen, kann man hier feststellen, um die Wahrheit geht es hier nicht. Ein Land, das ca 10% seiner Staatsbürger einsperrt, das spricht für sich allein. Nur noch höchst Medien und Massen wirksame Erfolgsquote zählt. Sogar der Richter ist wird nebensächlich, ein Schiedrichter in der Gerichts Arena mit Geschworenen Show.

Es nur logisch, das ein leicht zu steuerndes Amateur Geschworenen Schauspiel bevorzugt wird. Opfer sind die Angeklagten und die Opfer von Verbrechen. In Deutschland ist das Affentheater noch nicht so groß, unsere Geschworenen, heißen Schöffen. Doch die Zukunft?

Aber bei einer Betrachtung vieler Gerichtsverfahren, besonders im Strafrechtsbereich, ist offensichtlich, das ein hohes Maß an rechtlicher und sozialer Kompetenz von Richtern nicht erwartet wird.
In Deutschland konnte ich eine Anzahl von Prozessen beobachten, bei diesen Richtern hätte ich, nicht der Angeklagte sein mögen, ohne Top Anwalt. Da ich nach menschlichen Ermessen und aus den Äußerungen der Richter, die eine Verhandlung führenten, leicht erkennen konnte, das hier wohl Einer richtet, der nur einen Job macht. Oft genug nur sehr oberflächlich, eher schlecht als Recht. Drittklassige, überlastete Fachidioten, die wohl in der freien Wildbahn der Gesellschaft, vermutlich als Beamte ohne Entscheidungskompetenz enden würden. Da meine ich, viel mehr Schaden können Laien Schöffen auch nicht mehr anrichten.
Ich betrachte unser gesamtes Rechtsystem, als einen Treppenwitz. Das mehr Opfer produziert, als die Kriminalität. Wir anfangen Mißstände aufzuzeigen. Die Qualität der Rechtpflege, insbesondere des Personals, muss deutlich gesteigern werden. Den das deutsche Juristen System, istbald genau so wenig angesehen, sowie glaub und vertrauenswürdig, wie unser sogenanntes demokratisches Politiksystem. Kein Bürger glaubt mehr daran.
Ein Rechssystem im allgemeinen gesehen, das abhängig von Geld und Anwälten, die Qualität eines Urteils garantiert, das kann nichts taugen. Denn Schuld oder Unschuld, kann nicht von den finanziellen Möglichkeiten einzelner Bürger abhängig gemacht werden. Dieser Trend in Deutschland und in anderen Ländern, ist nicht das, was ich unter Demokratie verstehe. Es kommt erschwerend dazu, das unser Justizsystem politisch immer mehr verwässert wird. Am Ende steht ein in Diktaturen übliches System. Können wir zusehen?

Der Status der Justiz, ein kurzer Blick in das Innenleben der Justiz

Wenn wir darüber nachdenken, was uns an schlechten Dingen zur Justiz einfällt, da könnten wohl so einige Leser, etwas zu zu diesen Thema berichten. Das soll hier nicht vertieft werden. Doch ein symptomatisches Beispiel.

Eine Richterin am Sozialgericht einer großen Kreisfreien Stadt in Brandenburg, will einen Fall, der knapp 5 Jahre zurück liegt, per Aktenlage entscheiden. Der Vorwurf gegen die Beklagte:
Der unrechtmäßige Bezug von Fördermitteln, durch die Arge, im Rahmen einer Existenzgründung. Im Laufe der Vorbereitungen zeigt sich aber, die Beklagte kann die nötigen Unterlagen nicht beibringen. Da diese Unterlagen bei einen Schadensfall im Büro der Angeklagten vernichtet wurden.
Der Anwalt der Beklagten erklärt darauf, das Zeugen zur Klärung herangezogen werden müssten und diese Zeugen benannt werden könnte. Die Richterin ist offensichtlich nicht begeistert von der Idee und fordert den Anwalt tatsächlich auf, seiner Zeugin mitzuteilen, das sie jetzt entweder endlich Unterlagen einreicht oder aber zugibt, das sie zu unrecht Fördermittel bezogen hat. Sonst würde sie in Erwägung ziehen, den Staatsanwalt aufzufordern, wegen Prozessbetrug zu ermitteln.
Natürlich liegt der Fall wesentlich komplizierter. Ich habe hier nur die nötigsten Details erwähnt. Das Ergebnis dieses Vorgehens der Richterin ist, es entsteht noch mehr Arbeit inerhalb der Justiz. Diese Richterin ist, weder in der Lage, auch nur die geringsten betrieblichen Prozesse nachzuvollziehen und tatsächliche Vorgänge, die durch Zeugen zu belegen sind, zu erfassen. Dafür versucht sie mit unlauteren Mitteln, unrechtmäßiger Druck zu erzeugen. Eine faire Verhandlung ist gar nicht mehr möglich. Das Resultat, die Richterin wird wegen Befangenheit abgelehnt. Als zweiter Punkt, erfolgt natürlich in Folge des tatsächlich, als anmaßend und dumm zu bezeichnende Verhalten der besagten Richterin, eine Strafanzeige gegen die Richterin wegen Nötigung und anderer Punkte durch den Anwalt der Beklagten.

Ein Rechtssystem, das in sich so selbstverliebt und inkompetent agiert, kann nicht im Sinne des Volkes und schon gar nicht im Sinne der Gerechtigkeit arbeiten. „Justizia ist blind und taub“ diese Aussage stand einst für die Neutralität der Justiz. Diese Aussage kann man für das heutige, deutsche Justizsystem wohl getrost relativieren formulieren in „Justizia ist inkompetent, faul und dumm“.
Das demokratische, deutsche Justizsysten ist, am Ende des 20. Jahrhunderts bereits faktisch, als moralische Instanz an seine Grenzen gestoßen. Im 21. Jahrhundert, werden wir erleben, das es zusammen mit einem nicht mehr zeitgemäßen Politiksystem abgleiten wird, in ein Systemversagen, das entweder eine juristischen Diktatur oder die gesellschaftliche Anarchie zur folge hat.

Ein kurzer Blick in Ablauf und Schwachpunkte des Rechtssystem

Der Werdegang eines Verfahrens, beispielsweise im Strafprozess.

- Eine Ermittlungsbehörde ermittelt auf Grund einer Anzeige
- eine Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
- Gericht prüft ob es zu einen Hauptverfahren kommt
- Das Gericht übernimmt das Hauptverfahren

Das ist relativ übersichtlich, Staatsanwaltschaft und Polizei, sind in diesen Falle vereinfacht gesagt, die Ermittlungsbehörden. Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, das eine Straftat vorliegt, erhebt diese Staatsanwaltschaft auch Anklage. Ein Richter prüft die formulierte Anklage und entscheidet, ob es zu diese Anklage zum Hauptverfahren zugelassen wird.

Da liegt bereits die Schwäche des Systems. Wie allgemein bekannt ist, sind sowohl Polizei und Staatsanwaltschaft No Profit Organisationen.

Sie werden also stets beweisen müssen, das ihr Organisationsapparat in Größe und Ausstattung der staatlich formulierten Aufgabe des Rechtsschutzes angemessen nachkommt. Doch da, politisch immer hinterfragt wird, wofür die Steuermittel des Bürgers verbraucht werden. Entsteht Leistungsdruck. Rein aus der Perspektive diese Beamten Apparates, müssen die Mitarbeiter neben der realen Aufgabe, der Verbrechensbekämpfung auch dafür sorgen, das der Apparat weiterhin in Ausstattung und Stärke seine Mittel rechtfertigt.

Entsprechend dieser Auffassung, kann man nun aber unterstellen, ins besondere in Zeiten sinkender Kriminalitätsraten, das dieser Apparat ein besonderes Interesse hat, seine Existenzberechtigung zu beweisen. Daraus kann man nicht unbedingt schließen, das Straftaten extra „produziert“ werden. Doch man kann an Hand vieler Prozesse nachweisen, die entweder nicht zur Anklage kommen oder mit einen glatten, makellosen Freispruch in der ersten oder zweiten Instanz enden. Das die Neigung zur schludrigen Arbeit, im Interesse der Statistik offensichtlich vorhanden ist. Auch dies kann an Hand belegbarer Zahlen nachvollzogen werden. Ist also keine reine Arbeitstheorie.

Somit ist die letzte Barriere zum Prozess, der Richter. Aber da ist der nächste Hacken, "zwei Juristen, drei Meinungen", sagt die Juristen Weisheit.
Das heißt, es ist immer damit zu rechnen, das ein Richter, das Material der Ermittlungsbehörden, das nicht offensichtlich schlampig ermittelt ist, zur Hauptverhandlung zulässt.
Ein anderer Richter, der die Aktenlage genauer prüft, könnte aber zu dem Ergebnis kommen. Die Beweislage ist nicht sauber ermittelt und die Zulassung der Anklage verweigern.
Somit entstehen die häufigen Situationen, das Urteile ergehen, die in der nächsten Instanz, bei einer vorhergehenden Verurteilung, von einen anderen Gericht/Richter wieder aufgehoben werden und oft in einen Freispruch enden.

Dadurch entstehen dem Staat und den Bürgern, nicht nur enorme Kosten, sondern auch viel sellisches und oft auch wirtschaftliches Leid. Denn viele zu unrecht beschuldigte Bürger, haben gar nicht den Nerv, die Kraft und oft auch nicht die finanziellen Mittel, durch die Instanzen zu klagen. Bereits heute oft zu beobachten, eine Praxis Schule die, dem Angeklagten sein Recht auf einen Pflichtverteidiger abspricht, insbesondere in Fällen, die mit Geldstrafen geahndet werden. Es besteht oft, gar kein Interesse qualifizierten Rechtsbeistand zu gewähren, weil ein guter Anwalt sehr schnell feststellt, wo den Ermittlungsbehörde fehlerhaft gearbeitet wurde.

Aus der menschlicher Sicht des Richters betrachten, geht er auch von einer Verurteilung aus, wenn er eine Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Würde er es anders sehen, dann hätte er bereits bei der Eröffnung einer Hauptverhandlung einen Fehler gemacht oder aber die Ermittlungsbehörde. Da man so etwas gar nicht gerne zugeben würde, steht dem Angeklagten eben kein staatlich zugesicherter qualifizierter Pflichtbeistand zu. Alte Volksweisheit „Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus“ Das bezeichne ich als Rechtsbeugung, doch leider in Deutschland zu oft Praxis. Diesen offensichtlichen Mißständen, kann man abhelfen.

Veränderung
Veränderungen sind nötig. Doch wer weiß, was zu tun ist? Ideen dazu gibt es sicher viele. Ich stelle mir dazu auch einige Möglichkeiten vor. Dabei sehe ich natürlich eher die menschlichen Schwächen von Einzelpersonen im System.

Belassen wir es einmal bei der heute üblichen Aufgliederung der Gerichtsbarkeit in verschiedene Fachressorts. Das ist sinnvoll und gut. Da spezifische Kompetenzen bei Gericht/Richter verteilt werden muss.
Wo können wir mit leichten Eingriffen verändern?


Erster Punkt
Die Pflichtverteidigung, als grundsätzliches Recht eines Angeklagten ohne die Möglichkeit, dem Angeklagten, dieses Recht zu verwehren.

Zweiter Punkt
Verteilung der Entscheidungsgewalt bei Richtern. Die Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung muss von drei Richtern unabhängig erfolgen. Wir erinnern uns an die Aussage „Drei zwei Juristen, drei Meinungen“, somit ein Mehrheitsprinzip.

Diese beiden Punkte sind so einfach umzusetzen, das weder Politik noch Justiz auf eine Kostenexplosion verweisen können.
Diese Maßnahmen können, ohne im Kaffeesatz zu lesen, von jeder Mensch nachvollzogen werden. Es werden wahrscheinlich, jährlich zehntausende von Strafprozessen nicht stattfinden. Unsummen von Steuergeldern, werden nicht ausgegeben, die in verpatzte Prozesse fließen.

Diese einfachen Änderungen im Ablauf der Justiz, am Beispiel des Strafrechtes, würden zugleich auch den Missbrauch des Strafrechtes zu politischen Repression deutlich stärker unterbinden.
Es stellt sich nur die Frage. Ist das erwünscht?

Blasphemous Jaw

(George W. Lästerbacke)