Sonntag, 8. Dezember 2013

Eine Rechtsfrage.

Ein Radfahrer, der es eilig hat,
fährt rasant durch eine Stadt.
Er achtet nicht des Wegs genau
und fährt so gegen eine Frau.

Die im schwangeren Zustand ist,
nicht unbegründet glücklich ist.
Doch Unfall und der jähe Schreck
nimmt jede Kindeshoffnung weg.

Hat nun, so lautet meine Frage,
der Radfahrer im Fall der Klage,
die auf Ersatz des Schadens geht,
wie es auch im Gesetzbuch steht.

Den Schaden wieder gut zu machen,
oder zahlt er nur und hat gut lachen.

George W. Lästerbacke