Freitag, 26. Oktober 2018

Pädophilie, Religion und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte



Ein Kommentar

Dieser Gerichtshof fällte am Donnerstag ein Urteil dass ich hier kurz zusammenfasse. Eine Wienerin hatte im Jahr 2009 zwei Seminare zum Thema „Grundlagen des Islam“ am Freiheitlichen Bildungsinstitut der Gesellschaft für Politik, Kultur und Meinungsfreiheit gehalten. In einem Vortrag sagte sie: „Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?“ deswegen war sie vor dem ersten Wiener Straflandesgericht zu einer Geldstrafe von 480 Euro und zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil klagte die Wienerin nun am Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und verlor. Das Urteil wurde bestätigt.

Der Gerichtshof auch kurz im Amtsdeutsch EGMR genannt, hat sich am Donnerstag, den 25.10.2018 als das entlarvt, was er wohl auch ist, ein politisches Machtinstrument der Mächtigen, welches Meinungen und Meinungsfreiheit so interpretiert, wie es beliebt.

Und es ist noch schlimmer, der EGMR negierte indirekt mit seinem Urteilsspruch das Recht einer ganzen Gruppe von Menschen auf körperliche und seelische Unversehrtheit, in dem er eine global geächtete sexuelle Praktik die Pädophilie im Kontext mit einer Religion als Beleidigung einer Religion anerkennt. Hiermit wird ein fast existentielles Menschenrecht praktisch verneint, wenn es religiöse Gefühle verletzt. Denn Religion sollte wohl das Letzte sein, worauf man Rücksicht nehmen muss, wenn es um das wohl von Kindern geht und man Missbrauch anprangert, in welcher Form auch immer.

Selbst wenn man anerkennen würde, dass man auch bei Pädophilie nuancieren muss, was im übrigen in Deutschland in der Regel nur drogensüchtige MdBs und Politiker tun, so ist dieses Urteil skandalös. Hier stelle ich fest, dieses Gericht hat jede Art von Anerkennung verspielt und alle Urteile vorher sind heute unglaubwürdig geworden.
Denn diese Rechtsprechung ist von einer kranken Toleranzauffassung korrumpiert, die sich außerhalb des gesunden Rechtsempfindens der Völker bewegt auf denen die Werte einer Gesellschaft beruhen. Zumindest gilt das aus meiner Sicht für den großen Teil unseres Planeten.

Es ist schon ein seltsames Rechtsverständnis, was sich hier grade darstellt. Sex zwischen Erwachsenen und Kindern ist global als Pädophilie bekannt und geächtet. Nicht nur weil es dem Kind körperliche Leiden zufügt, sondern noch viel tiefer gehende seelische Schäden beim Kind hinterlassen kann. Aus diesem Grund hat eine Weltgemeinschaft dem Schutz des Kindes sein besonderes Interesse zugewandt und Pädophilie geächtet.
Wenn eine Religion, dass aber selbst Ehe nennt, ist es nicht mehr Pädophilie und eine schwere Beleidigung einer Religion? Fraglich was die Richter hier selbst favorisieren, in Sachen sexueller Praktiken, wenn sie so urteilen. Denn mir fällt kein Urteil ein, dass ein in einer Demokratie agierendes Gericht fällen würde, welches sich für normale Menschen kranker anhören könnte.
Praktisch legitimiert es Sex mit Kindern unter der Prämisse dass es in einer Ehe geschieht, dass es eine islamisch geschlossene Ehe ist und der, der den Missbrauch begeht seinem Propheten nacheifert.
So zumindest wäre meine Argumentation als Anwalt vor einem Gericht, wenn ich den nächsten Islamisten in einer Kinderehe verteidigen müsste, weil seine Kindfrau sich rechtlich zur Wehr setzt. Es ginge dann nicht mehr um Pädophilie und Kindesmissbrauch, eher um eine Meinungsverschiedenheit zwischen Eheleuten. Und sicher fällt einem Juristen hier noch einiges mehr zur Verteidigung zukünftiger Angeklagter ein.

George W. Lästerbacke