Sonntag, 1. März 2015
Das Sozialamt des Landkreises Oder-Spree
dumm, dämlich und dreist … ?
Dumm ist, wenn man behauptet Kompetenz zu haben, sie aber nicht hat. Dämlich ist, wenn man auf Grund der sich selbst zugesprochenen Kompetenz, Entscheidungen fällt, die auf Informationen Dritter beruhen, die man nicht überprüft. Dreist ist es, wenn wegen dieser eigenen Inkompetenz andere Menschen Fehlverhalten unterstellt wird und damit Schaden verursacht wird. Wenn Anwälte und Gerichte eingeschaltet werden müssen, um behördliche Inkompetenz zu korrigieren.
Das Vorgehen in Eisenhüttenstadt und Landkreis ist mir einen ausführlichen Bericht wert. Es handelt sich hier um eine Behörde, welche für die Belange sozial schwacher Menschen da sein sollte. Im Regelfall sind Rentner und Frührentner die Kunden dieses Amtes, die Schwächsten, der sozial Schwachen, die sich praktisch nie zu Wehr setzen.
Doch in diesem Fall hat eine Frührentnerin einen berechtigten Anspruch, bei dem sie sowohl auf die Hilfe eines von ihr zum Betreuer autorisierten Bekannten setzt, als auch auf anwaltliche Hilfe. Nachdem ihr der Anschein entstand, das im Amt etwas schief läuft. Seit diesem Zeitpunkt, erscheint das Bild des Amtes, als wenn dieses Sozialamt zum schikanierenden Apparat wird. Zitat eines Anwaltes „Nach mehrfacher Kommunikation mit der Chefin dieses Sozialamtes, kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, das es hier unstatthafte Kommunikation zwischen Behörden und auch Unternehmen gibt. Denn das Amt verfügt über Informationen, die auf rege Kommunikation zwischen Eisenhüttenstädter Gebäudewirtschaft, Deutscher Rentenversicherung und anderen schließen lassen. Ein Umstand gegen Datenschutzbestimmungen verstieße und mindestens Fragwürdig ist. Es wurde sogar unterstellt, dass der private Betreuer, Lebensgefährte der Kundin wäre. All die vorliegende Kommunikation ist offensichtlich dazu geeignet unbegründete Vorwürfe des Amtes zu rechtfertigen, nicht aber Lösungen zu finden.“ Zitat Ende
Hier wird ein Klima zu erzeugen, das man schon als Versuch des Mobbing auslegen könnte. Denn es scheint ihr nicht um das finden von Kompetenten Lösungen zu gehen, sondern einzig darum berechtigte Forderungen abzuwehren. Weil eine Kundin sich zur Wehr setzt.
In diesem Fall werden ich, dieses Einzelschicksal Der Frührentnerin Mandy S. mit einer Reihe von Blog Beiträgen begleiten. Da ich die junge Frau von der diese Beitrage berichten wird, nun schon seit fast zwei Jahren auf der Suche nach einer behindertengerechten Wohnung begleite. Eine Suche nach Wohnraum, der für Behinderte Menschen in Eisenhüttenstadt, in nicht nur, nicht ausreichenden Maß vorhanden ist, sondern nur im Rahmen unbedeutende Imagepflege Projekte überhaupt erwähnenswert ist.
Nach meinen privaten Recherchen, dürften in Eisenhüttenstadt 90% der Menschen, die ein Anrecht auf Behindertengerechten Wohnraum haben, weder solchen bewohnen, noch überhaupt eine Chance haben, jemals in den Genuss zu kommen, in dieser Stadt behindertengerecht zu wohnen. Eine unheilige Allianz aus dummen, dämlichen und dreisten Eisenhüttenstädter Seilschaften aus Politik, Unternehmens- und Behörden Klüngel wird dies wohl zu verhindern wissen.
Darum nehme ich mir die Zeit, mich hier jeder einzelnen Institution und Person zu widmen, von der mir bekannt ist, das sie mittelbar oder unmittelbar an den unhaltbaren Zuständen im Stadt- und Landkreis beteiligt ist. Es werden einige Beiträge folgen. Heute allerdings beginnen wir mit dem Sozialamt des Landkreises Oder-Spree in Beeskow.
Ich selbst muss von mir sage, wäre ich nicht seit längeren begleitend dabei gewesen hätte ich es nicht für möglich gehalten, das ich die Adjektive dumm, dämlich und dreist jemals in einem Artikel verwenden würde, der im Zusammenhang mit einem Sozialamt oder einer anderen Institution steht. Dort erwarte ich Kompetenz in allen Fragen, des sozialen Rechtes. Nicht zu verwechseln mit sozialer Kompetenz von Personen, die erwarte ich in keiner Behörde. Trotzdem hab ich den Duden bemüht, um zu prüfen, ob ich diese Adjektive wirklich verwenden sollte. Der Duden unterstützte meine erste Begriffswahl.
Doch kommen nun zum Fallbeispiel einer alleinerziehende Mutter und Frührentnerin mit chronischen, entzündlichen Schmerzsyndrom, einer seltenen Knochenerkrankung. Derzeit Kunde, beim Sozialamt Beeskow. Mandy S., 31 Jahre.
Zum Verständnis der Situation
Mandy S. ist auf Grund ihrer Erkrankung, zur Zeit amtlich anerkannt 50% schwerbehindert. Da sich ihre gesundheitliche Situation verschlechtert hat, sind 80% beantragt. Frau Mandy S. ist an manchen Tagen auf einen Rollstuhl angewiesen. Der Grund ist, selbst der Einsatz schwerer Opiathaltiger Schmerzmittel ermöglicht es nicht jeden Tag, die Schmerzen so zu lindern, das Laufen möglich wäre. Ausfälle der Motorik, durch Nervenschäden sind ein weiterer Grund.
Eine allein erziehende Mutter muss aber jeden Tag in der Lage sein, eine zehnjährige Tochter zu versorgen. Ob auf eigenen Beinen stehend oder im Rollstuhl sitzend. Leider ist es absehbar, das die junge Frau irgendwann vollständig an den Rollstuhl gefesselt sein wird. Doch zum Glück, heute ist es noch nicht soweit. Doch es gibt eben diese Tage, an denen nichts geht und dafür wurde ihr der Rollstuhl genehmigt. Aus diesen Grund ist auch der Umzug dringend notwendig.
Weiterhin ist die Wohnsituation der Frührentnerin so, das sie im Moment im zweiten OG wohnt, was ihr das verlassen der Wohnung oft unmöglich macht. Mit einem Rollstuhl kann man nun mal nicht das zweite OG eines Wohnhauses ohne Fahrstuhl verlassen. Auch deshalb besteht eine dringende Notwendigkeit einer Rollstuhl gerechten Wohnung. Diese Notwendigkeit bestätigte der behandelnde orthopädische Arzt und auch ihr Allgemeinmediziner Frau Mandy S. in Schriftform für die Gebäudewirtschaft Eisenhüttenstadt und für das Sozialamt in Beeskow. Beide Schreiben bestätigen die amtliche Einschätzungen der Mediziner, das es dringend angeraten ist, entsprechenden Rollstuhlgenrechten Wohnraum bereitzustellen, um der gesundheitlichen Lage der Frührentnerin Rechnung zu tragen und einer Verschlechterung der gesundheitlichen Situation vorzubeugen. Ebenso ist der genutzte Wohnraum zu groß, somit zu teuer für die Frührentnerin. Da der Mitbewohner mit dem sich die alleinerziehende Mutter und Tochter, die Wohnung teilten im September 2013 ausgezogen ist.
Eigentlich bleiben hier keine Fragen offen, ob der jungen Rentnerin, die Nutzung einer Rollstuhl gerechten Wohnung zu ermöglichen ist. Der Fakt steht fest. Hier kommt allerdings erschwerend dazu, das die Eisenhüttenstädter Gebäudewirtschaft, so gut wie keine behindertengerechten oder Rollstuhl gerechten Wohnungen anbietet. Wie bereits oben erwähnt. Die Kompetenz des Vermieters in Sachen Behinderte Bürger ist auch eher fragwürdig. Ich selbst konnte einigen Wohnungsbesichtigungen beiwohnen, bei denen der Vertreter des Vermieters, zwar behauptete, eine Behinderten- oder Rollstuhl gerechte Wohnung angeboten wird, doch auf konkrete Nachfragen zu notwendigen Beschaffenheit des Wohnraumes nur mit Schulterzucken antworten konnte. Es gibt in Deutschland einfache Richtlinien für Behinderten- und Rollstuhl gerechte Wohnungen. Diese sind selbst für Laien beim Bundesministerium für soziales einsehbar. Das heißt, es ist keine Schwierigkeit, die Eignung eine Wohnung zu festzustellen. Schon gar nicht für einen der größten Vermieter der Stadt. Aber die GeWi ist eben einfach nur peinlich. Das tut für Frührentnerin Mandy S. allerdings nichts zur Sache. Denn nach ca 14 Wohnungsbesichtigungen in fast 2 Jahren, wurde trotzdem eine Wohnung gefunden, die zwar immer noch nicht 100% Rollstuhl gerecht ist. Jedoch als kleinster Nenner für ein Leben mit dem Rollstuhl akzeptabel ist.
Hier kommen wir nun endlich zum Sozialamt des Landkreises Oder-Spree. Wir würden sicher erwarten, dass man hier nun das Kompetenz Zentrum sitzt, dass es ermöglicht, dass der jungen Rentnerin schnell geholfen werden kann. Für sich und das Kind ein angemessenes Wohnumfeld zu schaffen. Doch da hat man weit gefehlt.
Dazu muss man wissen und hier kurz erläutern, auf Grund ihrer Behinderung stehen Frau Mandy S. einige Quadratmeter an Wohnraum mehr zu, da Badezimmer und Küche für Rollstühle größer ausgelegt sein müssen.
Die Wohnung die der Frührentnerin nun angeboten wurde, ist allerdings fünf Quadratmeter zu groß. Es entstehen Mehrkosten für die das Sozialamt aufkommen müsste, das aber nicht will.
Leider gibt in Eisenhüttenstadt sachlich betrachtet, keine andere Wohnung, die die Anforderungen für die Frührentnerin erfüllt. Kein Problem, denn Frau Mandy S. würde die Mehrkosten auch selbst tragen. Nur um diese Rollstuhl geeignet Wohnung zu bekommen und endlich wieder ein wohnliches Umfeld zu haben, für sich und ihre Tochter.
Doch das Sozialamt meint die Wohnung sei eben zu teuer. Obwohl Frau Mandy S. selbst zuzahlen würde. Seltsam ist das schon. Doch es kommt noch viel besser, da diese Wohnung zu teuer ist, lehnt das Sozialamt es auch ab, ein Darlehen für die Kaution und Umzugskosten zu gewähren.
Eine irrsinnige Logik.
Die alte Wohnung der Frührentnerin ist zu teuer, der Hauptgrund warum das Sozialamt den Auszug von Frau Mandy S. überhaupt forciert. Traurig genug, das der Gesundheitszustand der Kundin in diesem kaltherzigen Amt niemanden zu interessieren zu scheint.
Nun würde die Frührentnerin, die Mehrkosten selbst aus eigener Tasche übernehmen wollen, um endlich in eine geeignete Wohnung umzuziehen. Ein Umstand der Mehrkosten bei der Wohnung reduzieren würde, wenigstens für das Sozialamt. Nun wünscht das Amt scheinbar keinen Umzug mehr, da es diesen aktiv verhindert, Darlehen für Kaution und Umzugskosten werden ja verweigert.
Die Irrwitzige Begründung
Doch da kommen wir eben zu dem Adjektiv Dumm. Das Sozialamt behauptet nun, Frau Mandy S. seien neun Wohnungen angeboten worden, die den Anforderungen des Sozialamtes entsprechen und die Rollstuhl gerecht wären. Schon beim lese leuchtet hier ein, irgend etwas kann nicht stimmen. Weder hat das Sozialamt, den Preisunterschied zwischen Behindertengerechten Wohnraum und Wohnraum für normalen Sozialhilfeempfängern verstanden, noch hat es den Unterschied von Behindertengerechten Wohnen und normalen Wohnen überhaupt verstanden. Oder auch nur den Willen gehabt, sich damit auseinander zu setzten.
Ein Wohnungsangebot, das dass Sozialamt selbst vorlegte, lässt erahnen, das in diesem Amt überhaupt Niemand Kompetenz erworben hat. in Sachen Behinderten- und Rollstuhl gerechten wohnen. Denn hier kam nur ein Angebot für eine ungeeignete Sozialwohnung. Eine solche Inkompetenz wäre dann schon erschreckend dumm, wenn auch nicht besonders überraschend.
Dämlich wäre es nun aber wirklich, wenn ich als Behörde, tatsächlich nicht gewillt bin, fachgerechten Rat einzuholen, um meine Entscheidungen mit nachprüfbaren Argumenten zu unterlegen. Dämlich wäre es auch, wie ein eingeschnapptes Kind zu reagieren, weil meine Kundin einen Anwalt eingeschaltet hat.
Einen Anwalt, der bereits jetzt, lächelnd und die Hände reibend Rechnungen schreibt. Weil er nicht nur ahnt, dass er es hier mit Inkompetenz zu tun hat, sondern sich dessen sicher ist. Er freut sich bereits lachend über eine Klage vor dem Sozialgericht. Doch das nützt unserer jungen Rentnerin nichts, denn sie braucht eine Wohnung. Die dank des Sozialamtes in Beeskow so bald nicht verfügbar sein wird.
Dreist finde ich es, obwohl die Notwendigkeit eines Umzuges klar dargelegt ist und es hier schlimmsten Falles, um ungeklärte rechtliche Standpunkte geht. Ohne Not die Gewährung eines sozialen Darlehens zur Kaution zu verwehrt und die notwendigen Zuschüsse zum Umzug, dass ist willkürlich. Besonders dreist empfinde ich auch, das dieses Sozialamt, die Zusammenarbeit mit einem von der jungen Frührentnerin benannten Betreuungsperson ablehnt. Obwohl bekannt ist, das es auf Grund der Medikamenteneinnahmen der jungen Frau, dazu kommen kann, dass sie nicht allen besprochenen Themen folgen kann. Somit wichtige Inhalte von Gesprächen mit Folgen für die Kundin verloren gehen können. Aus diesen Grunde hat Frau S. in Schriftform einen Betreuer benannt, der bei allen behördlichen Gesprächen anwesend sein sollte. Dieser jedoch wurde nun mehrmals, bei Rückfragen vom Sozialamt als Gesprächspartner zurück gewiesen.
Wird hier mit Absicht spekuliert, das Missverständnisse zum Schaden des Kunden entstehen? Wir unterstellen nichts, doch fragen das Thema speziell nach.
Man könnte hier noch über zu beanstandende Bescheide und anderes reden. Jedoch sind diese Bescheide und Entscheide leicht zu monieren und richten nicht so viel Schaden an. Wie die hier im einzelnen Fall aufgezählte, schlechte gemachte Arbeit eines Amtes. Für die Fehlerhaftigkeit dieser Arbeit wird letztlich Niemand grade stehen wollen. Pfusch am Bau, wird geahndet. Pfusch am Amt prämiert.
Leider ist einer ausführlichere Darstellung hier kaum noch möglich, doch der Leser darf sich selbst ein Bild machen, ob eine solche Arbeitsweise für ein Sozialamtes angemessen ist. Wo man einfach nur Hilfe erwartet sollte.
George W. Lästerbacke