Sozialbetrüger? Wo sitzen die eigentlich?
Die ARGE als Nepper, Schlepper Bauernfänger.
Gelegentlich beschäftige ich mich mit Alg2. Da das Thema für ca 6 mio Bürger bittere Realität ist, also keineswegs ein Minderheiten Problem. Es geht uns Alle an, morgen kannst Du der nächste sein, der in diese soziale Vernichtungsmaschinerie gerät. Jeder sollte ein wenig zur Aufklärung beitragen.
Heute ein besonders dreistes und perfides Vorgehen, das vermutlich nicht nur in Brandenburg Praxis ist. Da ich dieses Vorgehen, nachdem ich es geprüft hab, tatsächlich kein Fehler ist, sondern übliche Praxis ist, wie mir auf Nachfrage von einer Amtsleiterin bestätigt wurde.
Hier der Sachverhalt.
Zur Zeit verschicken Ämter an Alg2. Empfänger Formbriefe mit der Aufforderung den Vermieter zu eine Mietanpassung aufzufordern. Dies betrifft allerdings nur Mieter, die aus den Betriebskosten eine Erstattung erhalten.
Dieses Schreiben kann als standart formuliert gesehen werden. Ein Alg2. Empfänger bekommt ein Schreiben, das terminlich fixiert ist, es wird der Eindruck erweckt, das ist eine Forderung. Kein Vorschlag. Wie allgemein bekannt ist, sind Forderungen der ARGE in der Regel bei terminlicher Fixierung mit eventuellen Sanktionen behaftet. Egal welcher Art.
Das Resultat ist, der Transfer Empfänger wird wunschgemäß reagieren und die Mietanpassung einfordern. Ohne sich der Ambition der ARGE oder der rechtlichen Folgen dieser Mietanpassung bewusst zu sein.
Ein paralleler Nebenschauplatz
Dieser Nebenschauplatz wird erst am Ende interessant, aber sollte besonders bitter aufstoßen. Noch ein Schreiben von der ARGE für die Bürger die vorbildlich Betriebskosten eingespart haben. Ohne detaillierte Auflistung bekommt der Alg2. Empfänger eine Aufforderung zur Erstattung von Überzahlungen aus Mietleistungen der ARGE. Im Anhang natürlich gleich eine Darlehensvereinbarung zur Rückzahlung.
Das stiftet Verwirrung, denn der Transferempfänger erhält ja von seinen Vermieter gar kein Erstattung, diese fordert die ARGE selbständig vom Vermieter ein. Doch im Resultat werden viele unbedarfte Alg2. Empfänger diese Vereinbarung wohl unterzeichnen, aus Unwissenheit. Das scheint der Versuch zu sein, einen Betrag zweimal einzufordern. Ist aber üblich, wurde mir auf Rückfrage der betreffenden ARGE erklärt. Leider wurde meine Frage nach der Logik des Vorgehens mit Schweigen quittiert.
Die Konsequenz
Die ARGE spart ein Jahr lang erhöhte Zahlungen an den Vermieter . Da der Transfer Empfänger; sparsam mit den Nebenkosten gewirtschaftet hat. Das ist auch gut so, den wer Transferleistungen empfängt, also kurzfristig von der Solidargemeinschaft Staat lebt. Sollte auch bemüht sein, diese nicht mehr als nötig zu belasten.
Ein Beispiel
Der Mieter bekommt die Information vom Vermieter, das er eine Erstattung aus der Warmmiete von 200 Euro erhält. Diese Erstattung ist natürlich Eigentum der Arge. Der Mieter erhält diese Erstattung nicht als ungerechtfertigtes Sparguthaben. Er liefert nur die Abrechnung bei der ARGE ab. Die Arge fordert die Überzahlung vom Vermieter zurück.
Der Haken
Nachdem der Mieter die Mietanpassung vorgenommen hat, zahlt die ARGE die um 200 Euro geminderte Miete und spart somit 200 Euro für das laufende Jahr.
Das hört sich zumindest erst mal vernünftig und logisch an. Doch ist es das auch?
Wir veranschaulichen uns, die ARGE spart monatlich ca 17,00 Euro. Das entlastet die Ausgaben. Doch bei näherer Betrachtung der Betriebskostenentwicklung wird schnell klar. Die jährliche Anpassung an die allg. Kostenentwicklung wird diese 17 Euro monatlich vermutlich aufzehren. Selbst wenn der Mieter sich weiterhin Kostensenkend verhält. Funktioniert das Denkmodell der Arge nicht. Es steht zu vermuten, das die folgende Betriebskosten Abrechnung für dem Mieter keine Erstattung mehr enthält sondern, eine Nachzahlung. Zu vermuten ist, diesmal mindestens in der Höhe der zuvor gesparten 200 Euro.
Das Ergebnis
Der Mieter ist der Schuldner des Vermieters, nicht die ARGE. Das heißt der Mieter wird diese Nachzahlung bei der Arge einreichen. In der Erwartung, einer Übernahme. Rechtlich ist die Übernahme von zusätzlichen Kosten von der ARGE, aber eher wage geregelt.
Das Perfide
Die ARGE wird dem Mieter darauf hin zu einem Gespräch einladen, das inhaltlich darauf hinausläuft, das die Kosten nur im Rahmen eines Darlehens gewährt werden könne. Was natürlich so nicht zwingend richtig ist. Da das verfassungsrechtlich festgelegte Existenzminimum ist nicht antastbar ist, weder durch Staat, noch privat.
Doch der, in der Regel schon eingeschüchterter, normaler Bürger ist natürlich Obrigkeitshörig und wird freiwillig eine kleine Summe seines Existenzminimum abtreten.
Hier wir also durch die Arge wieder besseren Wissens das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum ausgehebelt. Wie so oft, bei einer Darlehen im Zusammenhang mit sozialen Leistungen.
Nun können wir zusammen fassen, wenn das Netz aus verwirrenden Schreiben, Einschüchterung des Bürgers und auch Inkompetenz der Arge Mitarbeiter funktioniert und das tut es zu oft. Da sich die Oper der ARGE nicht wehren.
Sieht das Ergebnis so aus.
Die wundersame Vermehrung einer Einsparung.
1.Die ARGE erhält eine Erstattung von 200 Euro durch den Vermieter.
2.Die ARGE erhält eine Darlehnsvereinbarung vom Alg2. Empfänger in Hohe von 200 Euro. Ich erinnere an den „parallelen Nebenschauplatz“
3.Die ARGE erhält eine Darlehnsvereinbarung vom Alg2. Empfänger in Hohe von 200 Euro.
Wem fällt etwas auf? Die ARGE hat durch ihre Verwirrungstaktik 200 Euro aus dem verfassungsrechtlichen Existenzminimum des Alg2. Empfängers erwirtschaftet. Dieses 200 Euro Beispiel ist natürlich ein gering angesetztes Beispiel, oft sind die Summen deutlich höher.
Weiterhin fällt auf, mindestens für einen zwei Jahres Zeitraum erwirtschaftet die ARGE sogar einen fiktive Einsparung, die sich auf weitere 200 Euro beläuft. Der also als arm geltende Bürger wird gezielt verschuldet ohne echtes Selbstverschulden. Denn 400 Euro in Raten sind für einen armen Menschen viel Geld.
Mich empört das, nachdem ich es verstanden habe. Dieses Verhalten ist wohl schon nicht mehr mit aus Überlastung oder Inkompetenz resultierenden Fehlern zu erklären. Es scheint wirklich darauf angelegt, Menschen zu demoralisieren und gefügig zu machen.
Schuld an dieser Misere ist nicht der Bürger, sondern der Gesetzgeber der nicht in der Lage ist, ein sinnvoll formuliertes Gesetz zu der Angelegenheit Alg2. zu fassen. Ein dilettantisches Flickwerk, das im Alltag völlig unzureichend funktioniert und selbst von Experten kaum zu überschauen ist. Wen wundert es, das die Klagewellen vor Sozialgerichten nicht abebben. Zumal bekannt ist das über achtzig Prozent der Klagen zu Alg2. von Gerichten zu Gunsten der Kläger gegen die ARGE entschieden werden.
Das ist nur ein kleines Beispiel von Systemfehlern, was wartet da noch, ist die Frage?
© Blasphemous Jaw